
Amanda Wirthwein
10. Aug. 2026
Wer ESG-Risiken jetzt nicht steuert, erklärt es bald dem Prüfer
Wir haben die Beiträge der FinanzBusiness zum Thema „Wer ESG-Risiken jetzt nicht steuert, erklärt es bald dem Prüfer“ und „1000 Datenpunkte, keine Planungssicherheit - willkommen in der CSRD-Wirklichkeit" mit großem Interesse gelesen. Aus unseren Projekten mit 𝗦𝗽𝗮𝗿𝗸𝗮𝘀𝘀𝗲𝗻 hat Amanda Wirthwein dazu folgenden Standpunkt:
Vor knapp zwei Jahren postete ich hier einen Kommentar, der mit dem Satz begann: „Dass das Thema ESG die Bankenwelt allein aufgrund der kontinuierlich getriebenen Regulatorik weiter beschäftigen wird, ist mit SFDR und spätestens mit der letzten MaRisk-Novelle vermutlich bei jedem angekommen."
𝗜𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗭𝘄𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻𝘇𝗲𝗶𝘁 𝗶𝘀𝘁 𝘃𝗶𝗲𝗹 𝗽𝗮𝘀𝘀𝗶𝗲𝗿𝘁, 𝘂𝗻𝗱 𝘄𝗶𝗲 𝘇𝘂 𝗲𝗿𝘄𝗮𝗿𝘁𝗲𝗻: 𝗗𝗮𝘀 𝗧𝗵𝗲𝗺𝗮 𝗯𝗲𝘀𝗰𝗵ä𝗳𝘁𝗶𝗴𝘁 𝗥𝗲𝗴𝘂𝗹𝗮𝘁𝗼𝗿𝗶𝗸 𝘂𝗻𝗱 𝗕𝗮𝗻𝗸𝗲𝗻 𝗻𝗮𝗰𝗵 𝘄𝗶𝗲 𝘃𝗼𝗿.
Durch das Omnibus-Paket werden einige Sparkassen künftig nicht mehr oder erst später unmittelbar von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sein (≥ 1.000 MA und ≥ 450 Mio. € Umsatz).
Die eigentliche Herausforderung liegt jedoch an anderer Stelle: Institute benötigen vor allem einen verlässlichen regulatorischen Rahmen. Prozesse, Datenhaushalte und Governance-Strukturen werden und wurden über Jahre aufgebaut und weiterentwickelt. Wenn sich die regulatorischen Anforderungen permanent verschieben, entstehen erhebliche Ineffizienzen, unnötige Kosten und Unsicherheit in der Umsetzung.
Gleichzeitig bleibt ESG unabhängig von der CSRD ein aufsichtlich relevantes Thema. BaFin und EZB erwarten zunehmend, dass Klima- und ESG-Risiken systematisch in Risikomanagement, Kreditprozessen und in die Gesamtbanksteuerung integriert werden. Entscheidend ist daher weniger, ob 300 oder 1.000 Datenpunkte berichtet werden, sondern ob Institute nachvollziehbar darlegen können, wie sie ESG-Risiken identifizieren, bewerten und steuern.
Gerade Sparkassen stehen mit ihren häufig in großen Teilen mittelständischen Kunden vor der Herausforderung, dass diese künftig selbst weniger oder gar nicht berichtspflichtig sein werden. Für eine risikoorientierte Kreditentscheidung bleiben ESG-Informationen jedoch weiterhin erforderlich. Die Datenlücke verschwindet also nicht. Sie muss durch pragmatische Methoden, belastbare Prozesse und gute Beratung geschlossen werden.
𝗨𝗻𝘀𝗲𝗿 𝗦𝘁𝗮𝗻𝗱𝗽𝘂𝗻𝗸𝘁: 𝗘𝘀 𝗯𝗹𝗲𝗶𝗯𝘁 𝗮𝗯𝘇𝘂𝘄𝗮𝗿𝘁𝗲𝗻 𝗼𝗯 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝘄𝗶𝗲 𝘀𝗲𝗵𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝗿𝗲𝗱𝘂𝘇𝗶𝗲𝗿𝘁𝗲 𝗕𝗲𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁𝘀𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗦𝗽𝗮𝗿𝗸𝗮𝘀𝘀𝗲𝗻 𝘇𝘂 𝗚𝘂𝘁𝗲 𝗸𝗼𝗺𝗺𝘁. 𝗞𝗹𝗮𝗿 𝗶𝘀𝘁 𝗮𝗯𝗲𝗿, 𝗣𝗹𝗮𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝗵𝗲𝗶𝘁 𝗶𝘀𝘁 𝗱𝗿𝗶𝗻𝗴𝗲𝗻𝗱 𝗻𝗼𝘁𝘄𝗲𝗻𝗱𝗶𝗴. 𝗗𝗲𝗻𝗻 𝗻𝘂𝗿 𝗮𝘂𝗳 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝘀𝘁𝗮𝗯𝗶𝗹𝗲𝗻 𝗿𝗲𝗴𝘂𝗹𝗮𝘁𝗼𝗿𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗚𝗿𝘂𝗻𝗱𝗹𝗮𝗴𝗲 𝗹𝗮𝘀𝘀𝗲𝗻 𝘀𝗶𝗰𝗵 𝗸𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻𝗲𝗳𝗳𝗶𝘇𝗶𝗲𝗻𝘁 𝗻𝗮𝗰𝗵𝗵𝗮𝗹𝘁𝗶𝗴𝗲 𝗣𝗿𝗼𝘇𝗲𝘀𝘀𝗲 𝗲𝘁𝗮𝗯𝗹𝗶𝗲𝗿𝗲𝗻, 𝗱𝗶𝗲 𝘀𝗼𝘄𝗼𝗵𝗹 𝗱𝗲𝗻 𝗮𝘂𝗳𝘀𝗶𝗰𝗵𝘁𝘀𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗔𝗻𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗮𝗹𝘀 𝗮𝘂𝗰𝗵 𝗱𝗲𝗻 𝗕𝗲𝗱ü𝗿𝗳𝗻𝗶𝘀𝘀𝗲𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗞𝘂𝗻𝗱𝗲𝗻 𝗴𝗲𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻.

